Kontakt

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Versicherungsmakler GmbH

Westlicher Stadtgraben 24 e
D-94469 Deggendorf

Tel +49 (09 91) 3 79 12 80
Fax +49 (09 91) 3 79 12 82
Mail info@hotelversicherer.com




Versicherungsbetreuung
Entstehen mir Nachteile, wenn nicht mehr alle Versicherungen bei einem Versicherer sind?
Nein. Durch unser Geschäftsvolumen sind wir bei den Versicherern Großkunde. Dadurch erzielen wir auch in Grenzfällen beste Verhandlungsergebnisse.
Ich habe ein Problem mit der Entfernung
Wir sind für Ihre Anliegen über alle Kommunikationswege erreichbar und gewährleisten Ihnen zügige und professionelle Erledigung. Mehr könnten wir auch vor Ort nicht für Sie tun. Im Jahresgespräch besprechen wir mit Ihnen alle vorhandenen Risiken und gehen auf Veränderungen ein – die Ergebnisse werden schriftlich fixiert.
Was muß ich künftig im Schadensfall tun? Wo muß ich Schäden melden?
Sie informieren ausschließlich uns per Email oder Telefon über den Schadensvorfall. Wir stellen Ihnen die richtigen Fragen, instruieren Sie über die weitere Vorgehensweise, melden den Schaden beim Versicherer und koordinieren die gesamte Schadensabwicklung - auch mit Gutachtern. Gegebenenfalls bitten wir Sie um Fotos der Beschädigungen. Unsere persönliche Anwesenheit ist in den seltensten Fällen notwendig.
Warum sind Maklervertrag und –vollmacht notwendig?
Verträge gewährleisten und regeln die künftige Zusammenarbeit. Die Maklervollmacht legitimiert uns gegenüber den Versicherern, Ihre Versicherungsangelegenheiten im vereinbarten Umfang zu regeln. Der Umfang unserer Vollmacht ergibt sich aus dem aktuellen Risikocheck und den entsprechenden Gesprächsprotokollen. Durch verantwortungsbewußtes Handeln ist Mißbrauch ausgeschlossen.
Welche Vertragslaufzeiten bestehen?
Der Maklervertrag mit uns ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen täglich kündbar, die Versicherungsverträge i.d.R. jährlich.
Aktuelles

Unfallrente BGN für Betriebsinhaber - kündigen oder nicht?

Bereits seit 1.1.2008 besteht für Hoteliers schon keine Pflichtmitgliedschaft mehr in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Der Vorgehensweise, bislang pflichtversicherte Unternehmer automatisch in eine freiwillige Unternehmerversicherung zu überführen, wurde im vergangenen Jahr vom Bundessozialgericht ein Riegel vorgeschoben. Anschreiben der BGN mit der Bitte um eine schriftliche Erklärung zum freiwilligen Verbleib in der BGN führten in den vergangenen Wochen bei vielen Hoteliers zu erheblicher Verunsicherung.

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